Der Landschaftsplan

... ist das wichtigste landschaftsplanerische Instrument der Gemeinde. Er stellt das Handlungskonzept für den Umgang mit Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung auf Ebene des Flächennutzungsplans dar. 

Durch die Einarbeitung der Aussagen des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan wird eine umweltverträgliche Landschafts- und Ortsentwicklung gewährleistet.

Damit stellt der Landschaftsplan eine wesentliche Planungsgrundlage für Flächennutzungsplan und Bebauungsplan dar.

(Anmerkung: In einigen Bundesländern wie NRW und Thüringen werden die Landschaftspläne nicht von den Gemeinden sondern von den Kreisen aufgestellt und nicht in den Flächennutzungsplan integriert)

Wesentliche Bestandteile unserer Landschaftspläne sind ...

... eine fundierte Erhebung und Bewertung der natürlichen Grundlagen:

  • Geologie und Böden
  • Grund- und Oberflächengewässer
  • Klima und Luft
  • Tier- und Pflanzenwelt
  • Landschaftsbild und Erholungseignung

... ausführliche Recherchen über sämtliche Nutzungen im Planungsgebiet:

  • wichtige Aspekte der historischen Landschafts- und Siedlungsentwicklung
  • eine Darstellung der aktuellen Situation
  • das Aufzeigen wichtiger Zukunftsperspektiven, z. B. zur Siedlungs- und Verkehrsentwicklung

... eine in Karte und Text nachvollziehbare Entwicklungskonzeption mit:

  • übersichtlichem Ziel- und Maßnahmenkonzept
  • zahlreichen Hinweisen zur Umsetzung
  • Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Besonderen Wert legen wir bei der Erarbeitung von Landschaftsplänen auf ...

    ...  Miteinander zwischen Planer und Gemeinde

    d. h. Einbeziehen der Gemeinde, der Nutzer und Bürger in die Planungsarbeit durch Informationsveranstaltungen und Arbeitskreise - dadurch Förderung der Akzeptanz in der Gemeinde.

    ... eine anwendungsbezogene Darstellung

    die eine übersichtliche und nachvollziehbare Aufbereitung der Informationen und Planungsaussagen in Karten und Text umfasst.

    ... die gründliche Vorbereitung der Umsetzung

    durch Hinweise auf Förderprogramme und durch das Herausarbeiten von Prioritäten bei den vorgeschlagenen Zielen und Maßnahmen.

Mit unserem Landschaftsplan besitzt die Gemeinde schließlich ...

  • ein zukunftsorientiertes Gesamtkonzept für eine umweltverträgliche Landschafts- und Ortsentwicklung
  • eine wesentliche Planungsgrundlage
    • für den Flächennutzungsplan
    • für die Bearbeitung von Bebauungs- und Grünordnungsplänen
    • für die Einrichtung eines Ökokontos bzw.  die Planung und Verwaltung von Ausgleichsflächen
  • eine wichtige Hilfe bei Stellungnahmen zu Vorhaben und Eingriffen
  • einen bedeutenden Beitrag zu Fachplanungen in der Gemeinde,
    z. B. Erholungs- und Fremdenverkehrsplanung

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