In Anbetracht des drohenden Klimawandels, der begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieträger und des beschlossenen Ausstiegs aus der riskanten Kernenergienutzung, kommt dem Ausbau der erneuerbaren Energien eine hohe Bedeutung zu. In Deutschland spielt dabei u. a. die Windenergienutzung eine bedeutende Rolle. Mit dem Bau und dem Betrieb von Windenergieanlagen gehen allerdings vielfach gravierende Konflikte einher, die unterschiedliche Akteure und Schutzgüter nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz betreffen können. Naturschutzfachlich sind insbesondere das Schutzgut Landschaftsbild und das Schutzgut Tiere und Pflanzen besonders betroffen. In den meisten Fällen kommt es auch zu artenschutzrechtlichen Konflikten mit Vorkommen von Fledermäusen und bestimmten windkraftsensiblen oder kollisionsempfindlichen Vogelarten.
Wir verstehen uns als neutrale Fachgutachter und haben in der Vergangenheit Kartierungen, Gutachten und Planungen sowohl für Vorhabensträger als auch für Bürgerinitiativen und Gemeinden erstellt, die die Windkraftnutzung am konkreten Standort kritisch sahen. Entscheidend ist eine methodisch saubere, nachvollziehbare und belastbare Bearbeitung der Fragestellungen.
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