Leistungsangebot der GFN im Zusammenhang mit der Windenergienutzung

  • Beratung von Investoren bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen gemäß UVPG, Anlage 2 (Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls)
  • Erstellung von naturschutzfachlichen Konfliktanalysen im Vorfeld der Antragstellung 
  • Inhaltliche Vorbereitung des Screening-Termins (falls erforderlich)
  • Erstellung eines Umweltberichtes für vorhabensbezogene Bebauungspläne, die der UVP-Pflicht unterliegen (gem. § 2 a BauGB)
  • Erstellung von speziellen artenschutzrechtlichen Gutachten (saP) inklusive der erforderlichen Fachgutachten (in der Regel Vögel und Fledermäuse) 
  • Erfassung der Brutvögel
  • Erfassung kollisionsrelevanter Großvögel nach Anlage 1 BNatSchG
  • Gondelmonitoring von Fledermäusen
  • Kartierung von Biotop- und Nutzungstypen an WEA-Standorten
  • Kartierung weiterer Artengruppen nach Bedarf
  • Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien
  • Erstellung der Scoping-Unterlagen gem. § 15 UVPG
  • Durchführung von ggf. notwendigen speziellen Erfassungen der Tier- und Pflanzenwelt, z. B. Gutachten zu Vogelzug, Rastvogelbeständen, Brutvögeln, Fledermäusen (Detektorerfassung mit Ultraschalldetektoren, Quartierkontrollen, Ballonuntersuchungen), Biotoptypenkartierungen
  • Analyse und Bewertung des Landschaftsbildes
  • Koordination und Einarbeitung weiterer externer Sondergutachten (z. B. Schall- und Schattenwurfgutachten)
  • Erstellung von Landschaftspflegerischen Begleitplänen 
    (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Landschaftsbildbewertung nach NOHL etc.)
  • Erstellung von Landschaftspflegerischen Ausführungsplänen
  • Recherche und Zusammenstellung geltender Gesetze und Verordnungen zur Genehmigungsplanung von Windenergieanlagen in verschiedenen Ländern
  • Literaturrecherche und Auswertung zu Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild u. a.
     

Wir beraten Sie auch gerne bei weiteren Fragen rund um das Genehmigungsverfahren.