Leistungsangebot der GFN im Zusammenhang mit der Windenergienutzung
Beratung von Investoren bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen gemäß UVPG, Anlage 2 (Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls)
Erstellung von naturschutzfachlichen Konfliktanalysen im Vorfeld der Antragstellung
Inhaltliche Vorbereitung des Screening-Termins (falls erforderlich)
Erstellung eines Umweltberichtes für vorhabensbezogene Bebauungspläne, die der UVP-Pflicht unterliegen (gem. § 2 a BauGB)
Erstellung von speziellen artenschutzrechtlichen Gutachten (saP) inklusive der erforderlichen Fachgutachten (in der Regel Vögel und Fledermäuse)
Erfassung der Brutvögel
Erfassung kollisionsrelevanter Großvögel nach Anlage 1 BNatSchG
Gondelmonitoring von Fledermäusen
Kartierung von Biotop- und Nutzungstypen an WEA-Standorten
Kartierung weiterer Artengruppen nach Bedarf
Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien
Erstellung der Scoping-Unterlagen gem. § 15 UVPG
Durchführung von ggf. notwendigen speziellen Erfassungen der Tier- und Pflanzenwelt, z. B. Gutachten zu Vogelzug, Rastvogelbeständen, Brutvögeln, Fledermäusen (Detektorerfassung mit Ultraschalldetektoren, Quartierkontrollen, Ballonuntersuchungen), Biotoptypenkartierungen
Analyse und Bewertung des Landschaftsbildes
Koordination und Einarbeitung weiterer externer Sondergutachten (z. B. Schall- und Schattenwurfgutachten)
Erstellung von Landschaftspflegerischen Begleitplänen (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Landschaftsbildbewertung nach NOHL etc.)
Erstellung von Landschaftspflegerischen Ausführungsplänen
Recherche und Zusammenstellung geltender Gesetze und Verordnungen zur Genehmigungsplanung von Windenergieanlagen in verschiedenen Ländern
Literaturrecherche und Auswertung zu Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild u. a.
Wir beraten Sie auch gerne bei weiteren Fragen rund um das Genehmigungsverfahren.