Fledermäuse gehören zu den besonders bzw. streng geschützten Arten und genießen den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Unter Schutz stehen dabei nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Bei vielen Planungen (z.B. B‑Plan) müssen sie deshalb berücksichtigt werden. Ihre Quartiere können bei sehr vielen Eingriffen betroffen sein. Das beginnt schon bei einem einfachen Dachausbau, den Abriss eines Stalls oder der Fällung einzelner Bäume. Es betrifft sie aber erst recht bei größeren Vorhaben, wie z.B. Straßenbau, Gewerbe- und Siedlungsplanungen, Hochwasserschutzplanungen und viele mehr.
Um die Betroffenheit der Artengruppe festzustellen, müssen Fledermausfauna sowie potenzielle Fledermausquartiere erfasst werden.
Detektor-Transektkartierungen
Zur Bestimmung der Fledermausaktivität innerhalb eines Untersuchungsgebietes und damit zur Erfassung von essentiellen Jagdhabitaten bzw. zur Erfassung des Sommerlebensraumes werden an drei bis fünf Terminen zwischen April und August detektorgestützte Transektkartierungen durchgeführt. Die Aufnahme erfolgt mittels eines Ultraschall-Detektors (z.B. ®Batcorder der Firma EcoObs/ ®Batlogger A+ der Firma Elekon AG), der eine Echtzeitaufnahme und damit eine differenzierte Artdiagnostik erlaubt. Das Untersuchungsgebiet wird von Sonnenuntergang bis Mitternacht mit einem Ultraschall-Detektor transektförmig abgelaufen, wobei an geeigneten Stellen 5-10 Minuten angehalten wird. Im Anschluss an die Kartierung kann der Detektor ergänzend stationär an geeigneten Stellen aufgestellt werden. Dieser zeichnet selbsttätig bis zum nächsten Morgen Fledermausrufe auf. Die Lage der Untersuchungsstandorte wird so gewählt, dass alle für die Art relevanten Lebensraumtypen und Strukturen berücksichtigt werden. Der Aufstellort kann jederzeit zur Überprüfung weiterer Hinweise angepasst werden.
Quartierkontrollen
Um festzustellen ob im Rahmen eines Vorhabens potenzielle Quartiere (Wochenstuben, Sommer- und Winterquartier) von Fledermäusen betroffen sind, werden Baum- bzw. Gebäudekontrollen sowie Ein- und Ausflugskontrollen durchgeführt.
Habitatbaumkontrolle
Höhlen, lose Borke, Spalten und Schadstellen in und an Bäumen stellen als maßgebliche Elemente der Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen in Wäldern beurteilungsrelevante Strukturelemente dar. Zur Erfassung des Baumhöhlenpotenzials ist eine Höhlenbaumkartierung durchzuführen. Diese ist i.d.R. im direkten Eingriffsbereich an zu fällenden Bäumen durchzuführen.
Die Kartierung erfolgt in einem ersten Schritt visuell, im unbelaubten Zustand. „Verdächtige“ Strukturen werden mittels eines Fernglases daraufhin überprüft, ob sie potenzielle Quartiere für Fledermäuse bieten. In einem zweiten Schritt werden die Verdachtsstrukturen mittels einer Hubarbeitsbühne (optional auch Baumkletterer) und Videoendoskop genauer in Augenschein genommen. Dieser Untersuchungsschritt soll vor allem dem Aus-schluss ungeeigneter Höhlen dienen. Auch auf Kot und Urinspuren wird hierbei geachtet. Jeder Baum wird anschließend, hinsichtlich seiner Eignung für Fledermäuse, in drei Wertklassen eingeteilt (Wertstufe 0 =nicht bedeutsam bis 3 =sehr wertvoll).
Gebäudekontrolle
Auch Strukturen in und an Gebäuden können Fledermäusen als Fortpflanzungs- und Ruhestätten dienen. Sind Gebäude von dem Vorhaben betroffen, sind diese von außen und innen hinsichtlich ihrer Eignung für gebäudebewohnende Fledermäuse zu kontrollieren. Auch nach lebenden Tieren und deren Spuren, wie Kot und toten Tiere wird gesucht. Eine intensive Kontrolle aller Außenfassaden oder Hohlräume auf eine tatsächliche Besiedlung durch Fledermäuse unter Einsatz einer Hubarbeitsbühne und eines Videoendoskops kann ergänzend beauftragt werden.
Ein- und Ausflugskontrollen
Um eine ausreichende Gewissheit über das Vorhandensein regelmäßig genutzter Fledermausquartiere zu erhalten, sind Ein- und Ausflugskontrollen zu absolvieren. Diese finden i.d.R. dreimal während der Wochenstubenzeit (Mai-Juli) sowie optional einmal im späten Herbst (Ende Oktober/Anfang November) zur Feststellung von Winterquartieren statt. Dazu wird an potenziellen Quartieren in den frühen Abend- und Morgenstunden visuell und auditiv, mit Unterstützung eines Ultraschall-Detektors nach Fledermäusen Ausschau gehalten. Ergänzend zur visuellen Kontrolle können stationäre Detektorerfassungen à 3 Nächte an drei Terminen zur Wochenstubenzeit an möglichen Quartieren durchgeführt werden. Die Zeiten der Rufaufnahme einer Fledermausart können Rückschlüsse über ein potenziell genutztes Quartier geben (Ausflug: Halbe Stunde vor SU bis eine Stunde nach SU; Einflug: Eine Stunde vor SA bis eine Stunde nach SA). Außerdem sind zur Einflugzeit oftmals Schwarmbildungen von Fledermäusen zu beobachten, die sich bei Vorhandensein eines Quartiers durch erhöhte Rufaufnahmen auf dem Detektor wiederspiegeln.
Auswertung detektorgestützter Kartierungen
Nach Abschluss der detektorgestützten Kartierungen werden die Rufaufnahmen in die Software bcAdmin eingespielt. Die automatische Suche von Rufen und Vermessung dieser Rufe ist die Standardaufgabe von bcAdmin. Nach dem Import der Aufnahmen können Rufe gesucht und mit batIdent automatisch bestimmt werden. Die Rufaufnahmen, die von bcAdmin und bcIdent nur einer Rufgruppe (z.B. Myotis, Pipistrelloid, Nyctoloid) zugeordnet oder als unbestimmte Fledermäuse (Spec.) charakterisiert werden, werden manuell mit dem Programm bcAnalyze light vermessen und den entsprechenden Arten - soweit möglich - zugewiesen.