... stellt die Verfeinerung der Aussagen des Landschaftsplanes für einen Bebauungs- oder Vorhabens- und Erschließungsplan dar.
Wichtig ist, dass der Grünordnungsplan parallel zum Bebauungsplan erstellt wird und die oben genannten Fragestellungen fachkundig und umfassend bearbeitet werden.
So können Baugebiete im Einklang mit Natur und Landschaft entwickelt und gewachsene Landschafts- und Ortsbilder erhalten werden.
Damit wird die Lebensqualität in der Gemeinde und die Attraktivität für Erholung und Fremdenverkehr gesichert.